Ab Mittwoch kann der Unterricht an der Schule wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Um die Abstandsregeln zu wahren, werden die Klassen geteilt und kommen in Gruppe 1 und Gruppe 2 (siehe Plan unten) abwechselnd zur Schule. In welche Gruppe du/ihr Kind eingeteilt wurde/st, teilen die Klassenlehrer mit.

Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert natürlich weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz.

Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulbus ist das Tragen einer ffp2-Maske oder einer OP-Maske Pflicht. Stoffmasken sind nur bei Schülerinnen und Schülern bis 14 Jahren erlaubt! (siehe auch den Link der VWS)

Im Präsenzbetrieb der Schule wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests geben. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine offizielle Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen!

Präsenzunterricht ab dem 28.4.21

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