Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller
Gesichtspunkte ab heute, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die
Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben
zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein
unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht
außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen
Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen
also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und
Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte
im Schulbetrieb, sofern
ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-2-dezember-2021 (Stand: 2.12.21)

Wieder Maskenpflicht am Sitzplatz!

Beitragsnavigation


Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner