Ab dem kommenden Montag (12.4.21) werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können.

Für die Klassen 5 und 6 besteht weiterhin die Möglichkeit der Notbetreuung.

Anmeldung Betreuung ab dem 12.4.21

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz.

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.

Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.

(Auszug Pressetext des Landes NRW vom 8.4.21)

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat wegen der sehr hohen Infektionszahlen eine Ausnahmeregelung beim Land NRW beantragt. Sollte diese genehmigt werden, würde der Distanzunterricht bis zum 25.4.21 verlängert. Die Abschlussklassen hätten auch nach dieser Regelung Präsenzunterricht.

Wir informieren Sie/euch, sobald es etwas Neues gibt.

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Regelung nach den Osterferien

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