Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum
Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies
bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese
Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag
(17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die
Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen
Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die
Schulleitung.

NOT-BETREUUNGSANGEBOT

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass
Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im
Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst
ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des
Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet
werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6
erfasst.

Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10),
zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an
Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden […] in
den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des
Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de )
veröffentlicht und stetig aktualisiert.

Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit
bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre,
Aufgabensätze, Referate etc.).

(Auszug: msb2003_1301 – Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen vom 13.3.2020 iA. des Ministeriums für Schule und Bildung NRW)

Wir verweisen hier auf die Informationen des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Arnsberg.

Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Schulschließungen bis zu den Osterferien

Beitragsnavigation


Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner